Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tennishalle des TC Schwarz-Weiss e.V. (TC SW) i.d.F. August 2022
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle des TC SW. Durch die Buchung und durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die AGB in allen Punkten als wirksam vereinbart.
§ 2 Buchung/ Vermietung von Plätzen
(1) Jede erfolgreich durchgeführte Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar. Der TC SW behält sich das Recht vor, angemietete Plätze zu ändern (insbesondere die Buchung zu stornieren) bzw. für eigene Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, wenn der Mieter rechtzeitig, jedoch mindestens zwei Wochen vorher informiert wird. Für diesen Fall verpflichtet sich der TC SW zur Rückerstattung der Vergütung, sofern der Mieter bereits eine Zahlung geleistet hat. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde und Platz. In der Platzmiete ist die Benutzung des Platzes inklusive Licht und Heizung enthalten. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, ansonsten wird für jede angefangene Stunde der jeweils gültige Preis je Zeitstunde und Platz berechnet.
(3) Abonnements
a) Abonnements können ausschließlich schriftlich oder per Email gebucht werden. Nimmt der TC SW die Buchung an, versendet er eine Auftragsbestätigung über die gebuchte(n) Stunde(n), sowie den ersten und letzten Spieltermin des Abonnements. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich durch die Auftragsbestätigung zustande. Mit der Auftragsbestätigung erfolgt die Rechnungsstellung des Mietpreises. Dieser ist grundsätzlich vor Beginn des Abonnements fällig. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet. Weitergehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
b) Der Vertrag über das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht gekündigt wird. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit bis zum 15. August eines Jahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform, eine E-Mail ist ausreichend.
c) Preiserhöhungen werden dem Mieter rechtzeitig (mindestens 30 Tage im Voraus) zur Kenntnis gebracht und berechtigen diesen zur Sonderkündigung innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung. Die Information sowie eine eventuelle Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, eine E-Mail ist ausreichend.
(4) Einzelstundenbuchungen
a) Die Buchung von Einzelstunden ist ausschließlich über das OnlineBuchungssystem möglich (https://tc-sw.ebusy.de/). Jede Buchung über das eBusy Portal wird als Rechnungsstellung und Vertragsannahme von beiden Parteien anerkannt. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht, kann aber auf Wunsch angefordert werden.
b) Einzelstunden können bis spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn erfolgt die Berechnung des Mietpreises in voller Höhe.
c) Buchungen von Einzelstunden erfolgen im Namen des Mieters. Der Mietpreis für gebuchte Einzelstunden ist sofort bei Buchung fällig. Aus organisatorischen Gründen kann es jedoch vorkommen, dass die Rechnungsstellung erst nach der gespielten Stunde erfolgt. Der Mietpreis gilt solange als gestundet. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde nur teilweise oder gar nicht nutzen, besteht dennoch kein Anspruch auf Nichtentrichtung des Mietpreises.
d) Die Bezahlung von Einzelstunden erfolgt ausschließlich über die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Eine Zahlung auf anderem Wege ist ausgeschlossen. Kosten für eventuelle Rücklastschriften trägt der Mieter.
§ 3 Datenspeicherung
(1) Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert und nach Ablauf des Abonnements bzw. der gebuchten Einzelstunde nach weiteren 6 Monaten gelöscht. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.
§ 4 Nutzung der Tennishalle
(1) Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Zutritt zu den Plätzen ist nur mit für Sandplätze geeigneten Tennisschuhen gestattet.
(3) Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht vom TC SW zu vertreten sind (z. B. Unwetter, Streik, Energieausfall [hier insbesondere auch Liefereinschränkungen oder Lieferstopp von Heizgas], Unruhen, nicht vom TC SW zu vertretende behördliche Maßnahmen und dergleichen), ist der TC SW für die Dauer des hierdurch eintretenden Leistungshindernisses, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall, von der Leistungspflicht befreit.
(4) Der Tennisplatz ist mit Ablauf der gebuchten Stunde zu verlassen, damit ggf. nachfolgende Mieter diesen pünktlich nutzen können. Für die Dauer der Spielzeit ist die Hallenuhr maßgebend. Einzelstunden können maximal 7 Tage im Voraus gebucht werden.
(5) Das Rauchen sowie das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet.
(6) Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Speisen, mit Ausnahme von sportspezifischer Nahrung.
(7) Die Tennishalle ist schonend und pfleglich zu behandeln. Nach jedem Spiel ist der Platz auf der gesamten Fläche abzuziehen und die Linien zu säubern. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes und jeder Benutzer haftet vollumfänglich für von ihm verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem TC SW unverzüglich schriftlich anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.
§ 5 Hallentemparatur
Eine vom Deutschen Tennis Bund (DTB) vorgeschriebene Temperatur für Tennishallen als Voraussetzung zum Spielen gibt es nicht. Für Sporthallen der öffentlichen Hand gilt die Temperatur als angemessen, wenn sie 12 Grad nicht unterschreitet. Der TC SW bemüht sich, die Temperatur in der Tennishalle bei über 12 Grad zu halten und strebt 14-15 Grad an. Mit besonderem Blick auf die nicht vorhersehbare Energiemangellage, kann der TC SW jedoch keine verbindliche Hallentemperatur zusichern.
§ 6 Hausrecht und Haftung
(1) Der TC SW, vertreten durch den Vorstand, übt das Hausrecht aus. Bei Verletzung dieser AGB und der Hallenordnung ist der TC SW berechtigt, den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle sowie ein Hausverbot zu verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge besteht in diesem Falle nicht. Der TC SW behält sich die Geltendmachung von Schadenser-satzansprüchen und anderen gesetzlichen Ansprüchen vor.
(2) Der TC SW haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstungsgegenständen und Wertgegenständen gleich welcher Art haftet der TC SW nicht. Zurückgebliebene Gegenstände muss der TC SW nicht aufbewahren.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Hallenordnung unwirksam sein oder unwirksam werden, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Mietverträge und der übrigen AGB unberührt. Es gelten solche als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle evtl. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Tennishalle ist Frankfurt am Main.
Frankfurt, August 2022
TC Schwarz-Weiss e.V.
Riedhofweg 14
60596 Frankfurt